Mit neuen Darlehensverträgen können Bauherren, die bereits über alte Verträge verfügen, richtig viel Geld sparen. Der vorzeitige Ausstieg ist unter anderem durch fehlende Widerrufsbelehrungen möglich. In den vergangenen Jahren haben viele Bauherren zu viel für ihr Darlehen bezahlt.
Oft lohnt sich eine vorzeitige Umschuldung zu einer günstigen Bank jedoch nicht, da hohe Gebühren anfallen. Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge sind jedoch über zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und daher unwirksam, was Umschuldungen erleichtert.
Oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen
Wie Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg sagt, haben viele Verbraucher aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag noch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss aufzulösen. Die Widerrufsfrist startet in diesem Falle nicht, jederzeit ist ein Widerruf des Kreditvertrags möglich. Die Banken informieren oft nicht über den Beginn der Widerrufsfrist und über Rechtsfolgen des Widerrufs.
Ergänzende Formulierungen wirken für den Kreditnehmer oft unverständlich. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen, doch oft ist gar keine Anschrift dafür angegeben. Eine Belehrung muss deutlich im Vertragstext formuliert und hervorgehoben werden. In vielen Verträgen sind jedoch Formfehler zu finden.
Rückabwicklung des Kreditgeschäfts
Verbraucher, die von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen sind, müssen ihren bestehenden Vertrag nicht kündigen, sondern sie können einfach den Vertrag widerrufen. Das Geschäft wird in diesem Fall rückabgewickelt, der Bauherr zahlt die Kreditsumme zurück und muss für die Benutzung des Geldes eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Diese Nutzungsentschädigung wird nach dem Zinssatz berechnet, der im Schnitt für Hypothekendarlehen angesetzt wird. Sie kommt jedoch zumeist nicht zum Tragen, da die meisten Verbraucher bereits Zinsen gezahlt haben.
Die Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof, haben in der Vergangenheit bereits über Widerrufsbelehrungen geurteilt und gezeigt, dass formale Fehler bereits für den Widerruf eines Vertrages ausreichten. Der Kausalzusammenhang zwischen einer falschen Widerrufsbelehrung und dem Abschluss eines Darlehensvertrages muss durch den Verbraucher nicht nachgewiesen werden.
Alle Bauherren, die seit November 2002 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, könnten von dieser Widerrufsmöglichkeit profitieren. Die Rechtslage ist sogar für viele Banken unübersichtlich geworden, da die gesetzlichen Vorschriften für Widerrufsbelehrungen mehrmals geändert wurden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist oft nicht rechtens
Nach zehn Jahren Darlehenslaufzeit hat jeder Darlehensnehmer automatisch ein Sonderkündigungsrecht, er kann mit einer Frist von sechs Monaten sein altes Darlehen stornieren. Eine Entschädigung für entgangene Zinsgewinne wird in diesem Fall nicht fällig.
Verfügt der Darlehensvertrag noch dazu über eine falsche Widerrufsbelehrung, so kann der Darlehensnehmer bereits nach einer kürzeren Laufzeit an die Umschuldung denken. Sogar diejenigen, die bereits eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung geleistet haben, können diese eventuell zurückbekommen. Erst nach drei Jahren verjährt ein solcher Anspruch. Im Zweifelsfall können sich Verbraucher bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt Hilfe holen.